Sanierung Altbau Denkmalschutz Berlin
Sanierung Altbau Denkmalschutz Berlin
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Wer in einer besonderen historischen Altstadt ist, fühlt sich schnell in eine andere Zeit versetzt und kommt oftmals nicht mehr aus dem Staunen. Wer jedoch einen denkmalgeschützten Altbau besitzt, hat oftmals das Gefühl, die Denkmalschutzbehörde im Nacken sitzen zu haben. Zahlreiche Auflagen sind zu erfüllen oder einzuhalten, die das historische Erscheinungsbild wahren sollen. Diese Interessen tendieren aber oftmals in die entgegengesetzte Richtung der Interessen des Hausbesitzers. Allerdings ist die Angst vor der Denkmalschutzbehörde in vielen Fällen völlig unbegründet.
Sanierung Altbau- Denkmalschutz Berlin
Sanierung Altbau Denkmalschutz Berlin: Sanierung denkmalgeschützter Altbauten in Berlin und Brandenburg
Im Gegenteil – immer mehr Ämter für Denkmalschutz wissen sehr wohl zwischen den Interessen im Namen des Denkmalschutzes und denen des Hausbesitzers abzuwägen. Sie unterstützen entsprechende Besitzer eines denkmalgeschützten Altbaus sogar vielfältig.
Was kann also saniert werden, was nicht, und vor allem, wie ist zu sanieren? Das sind Fragen, auf die wir nachfolgend näher eingehen wollen. Sollten Sie zudem einen denkmalgeschützten Altbau in Brandenburg oder Berlin sanieren wollen, stehen wir Ihnen mit unserer 30-jährigen Berufserfahrung und viel Kompetenz bei der denkmalgeschützten Altbausanierung zur Seite.
Sanierung Altbau Denkmalschutz Berlin: Zunächst unterscheidet sich die Vorgehensweise nicht zu sehr gegenüber der herkömmlichen Altbausanierung
Im Prinzip können Sie die Sanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes angehen wie die Sanierung eines gewöhnlichen Altbaus ohne Denkmalsschutz. Das heißt, zunächst beauftragen Sie einen Energie- und Sanierungsberater mit dem Aufnehmen von Bausubstanz und Haustechnik. Anhand der Auswertung der analysierten Daten sehen Sie bereits, wo ein dringender Handlungsbedarf besteht.
Ein Sanierungsberater eines mit denkmalgeschützten Altbauten erfahrenen Sanierungsbetriebs wie der unsere kann Ihnen zudem schon erste Anhaltspunkte dazu liefern, wie voraussichtlich einige der Sanierungsmaßnahmen abweichend vom herkömmlichen Standard durchzuführen sind.
Sanierung Altbau Denkmalschutz Berlin: Die Denkmalschutzbehörde frühzeitig in die Sanierungsabsichten einbinden
Damit es aber nicht beim „Voraussichtlich“ bleibt, steht nun ein Besuch in der Denkmalschutzbehörde an. Dort wird man sofort sämtliche Auflagen und Anforderungen mit Ihnen zusammen erörtern können. Nun ist es aber nicht so, dass Denkmalschützer grundsätzlich bei Sanierungen, die auch Modernisierungen und eine energetische Sanierung nach sich ziehen, zu allen Vorschlägen „Nein“ sagen. Schließlich kann niemandem zugemutet werden, in einem Haus zu leben, das von seinem Lebensstandard den des Mittelalters oder einer anderen Epoche bietet.
Folglich finden sich bei folgenden Bereichen immer schnell Kompromisse:
- energetische Sanierung (insbesondere Dämmung)
- Modernisieren der Haustechnik (Heizung, Elektroinstallation, Wasser, Abwasser)
- Erneuern oder Sanieren von tragenden Bauteilen
- Erneuern oder Sanieren von nicht tragenden Bauteilen
- Feuchtigkeitsschutz, Wärmedämmung, Schall- und Brandschutz nach aktuellen Standards
Sanierung Altbau Denkmalschutz Berlin: Nicht alles wird durchsetzbar sein
Mit Problemen wird dagegen zu rechnen sein, wenn Sie beispielsweise eine historische Fassade massiv modernisieren wollen. Bei Holzfenstern wird oft ein Kompromiss geschlossen. Nach außen wird die Optik der alten Fenster beibehalten, während es sich tatsächlich um Wärmedämmfenster handelt. Aber auch eine außen liegende Fassadendämmung wird zumeist nicht durchsetzbar sein. Jedoch wäre das sowieso insofern hinfällig, als dass Sie so wahrscheinlich die Bausubstanz sehr schnell zerstören würden.
Alte denkmalgeschützte Gebäude, zumeist Fachwerkhäuser aus Holzgebälk mit lehmgefüllten Gefachen, würden ohne eine entsprechende Belüftung binnen kürzester Zeit kollabieren.
Entgegen stehen Sanierungsmaßnahmen auch massive Veränderungen des Grundrisses oder eine Nutzungsänderung (drastisch von kleinen Wohnungen hin zu Großraumbüros). Außerdem werden Sie wohl auch Auflagen erhalten, was die Dacheindeckung betrifft.
Sanierung Altbau Denkmalschutz Berlin: Denkmalschutz hat dennoch seine Grenzen – schließlich muss ein Haus nach aktuellen Standards bewohnbar sein
Allerdings ist auch dem Staat durchaus bewusst, dass das alles seine Grenzen hat. So hat man bei der KfW den speziellen Leitfaden für das „KfW-Effizienzhaus Denkmal“ geschaffen. Eine Orientierung daran zeigt ebenfalls schnell auf, wo die Sanierungsgrenzen für ein denkmalgeschütztes Gebäude liegen.
Bedenken Sie zudem, dass Sie zum Teil attraktive Fördermittel auch außerhalb der energetischen Sanierung eines denkmalgeschützten Altbaus erhalten.
Sanierung Altbau Denkmalschutz Berlin: Der historische Erhalt steht im Vordergrund
Eben genau dann, wenn es um den historischen Erhalt geht, der oftmals etwas kostspieliger als eine herkömmliche Sanierung ist. Bedenken Sie aber auch, dass Sie nur Anspruch auf diese Fördermittel haben, wenn der Denkmalpfleger dem vorliegenden Sanierungskonzept uneingeschränkt schriftlich zustimmt.
Keinesfalls Einschränkungen ergeben sich bei der Bewohnbarkeit nach aktuellen Standards. Diese müssen umsetzbar sein, denn niemand will im Museum leben.