Neue KfW Förderung Neubau

5. Mai 2023 / Sanierung Berlin

Neue KfW Förderung Neubau – was Bauherren ab dem 1. März 2023 beachten müssen

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In Deutschland ist Wohnraum in zahlreichen Ballungsgebieten rund um Großstädte wie Berlin noch immer heiß umkämpft.

Mit den Förderungen der KfW soll mithilfe privater Bauprojekte ebenfalls den Markt für Mietwohnungen entlastet werden.

Erst am 1. März 2023 wurde zu diesem Zweck eine neue Förderung auf den Weg gebracht.

Das Förderprogramm trägt den Namen „Klimafreundlicher Neubau“ und entspricht dadurch den Richtlinien, die auch die Politik an neue Gebäude in Deutschland stellt.

Konkret bedeutet dies, dass die Bauvorhaben den Vorgaben des KfW-Effizienzhaus-Standard 40 entsprechen.

Aufgrund der Anforderungen in Hinblick auf die Nachhaltigkeit ist der Einbau von Pellet-Heizungen und anderen Biomasseanlagen nicht gestattet.

Ab Juni wird ein zusätzliches Förderprogramm für Familien geschaffen

Zur Mitte des Jahres steht Bauherren mit Kindern ein weiteres KfW Förderprogramm unter dem Namen „Wohneigentum für Familien“ zur Verfügung.

Neue KfW Förderung Neubau

Neue KfW Förderung Neubau

Um die Voraussetzungen für die günstigen Förderkredite zu erfüllen, darf das Haushaltseinkommen die Grenze von 60.000 Euro pro Jahr nicht übersteigen.

Für Familien mit zwei Kindern steigt die Grenze auf 70.000 Euro und wird mit jedem weiteren Kind, um zusätzliche 10.000 Euro erhöht.

Dieses Förderprogramm für Familien im mittleren Einkommensbereich gewährt Höchstsummen von bis zu 240.000 Euro.

Bei diesen Neubauprojekten muss die energieeffiziente Nutzung des späteren Gebäudes ebenfalls in die Planung mit einbezogen werden.

Unsere Firma kann Sie nicht nur im Hausbau unterstützen – Neue KfW Förderung Neubau

Sanierungsprojekte in höchster Qualität zu realisieren, ist nur eine unserer Stärken. Wir bieten unseren Kunden auch im Vorfeld eines Neubaus die Möglichkeit eine Energieberatung in Anspruch zu nehmen.

Diese Beratungen erhalten aktuell eine neue Brisanz aufgrund des Verbots von Öl- und Gasheizungen ab dem Jahr 2024. Ab diesem Zeitpunkt muss der Anteil der erneuerbaren Energien in der Nutzung von Heizungsanlagen bei mindestens 65 % liegen.

Diese Überlegungen in die Planung eines Neubauobjekts mit einzubeziehen, verhilft zu einem Haus, welches nicht schon in den kommenden Jahren den ersten Sanierungsbedarf mit sich bringt.