Energiesparhaus Berlin
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Der Begriff „Energiesparhaus“ ist eigentlich nichtssagend und schwammig. Das wird auch dadurch bestätigt, dass es sich um keinen geschützten Begriff handelt. Vielmehr wird das Energiesparhaus umgangssprachlich von den meisten Menschen als modernes, energieeinsparendes Haus gesehen. Allerdings wäre auch ein Altbau, der einen unterdurchschnittlichen Energieverbrauch gegenüber ähnlichen Gebäuden aufweist, ein Energiesparhaus.
Folglich müssen Sie sich eher am Energiestandard (Heizwärmebedarf) orientieren. Dieser Wert legt fest, um was für ein Energiesparhaus in Bezug auf das Einsparpotenzial es sich handelt.
Bedenken Sie aber, dass selbst diese Grundlage nicht eindeutig ist, da es wesentlich mehr Faktoren gibt, die Berücksichtigung finden können. Im nachfolgenden Energiesparhaus Berlin Ratgeber wollen wir daher das Energiesparhaus in all seinen Facetten näher für Sie beleuchten. Sollten Sie im Raum Brandenburg oder Berlin mehr Interesse an den Themen Energiesparhaus, Neubau, Sanierung oder Modernisierung von Immobilien haben, können Sie sich gerne auch an unseren dort ansässigen Betrieb wenden.
Energiesparhaus Berlin: Entwicklung von Energiesparhäusern
Bis zur Ölkrise in den 1970ern gingen die Menschen nahezu sorglos mit der Energie um. Erst diese Krise führte zu einem Umdenken. Das war auch der Grund für die Politik, beim Hausbau zukünftig die möglichen Standards zu berücksichtigen, die sich aufgrund der fortschreitenden Einwicklung bei Baustoffen und Baumaterialien ergeben. Diese Vorgaben gingen zunächst in der Wärmeschutzverordnung (WSchV) und der Heizungsanlagenverordnung (HeizAnlV) auf.
Diese wurden später von der Energieeinsparverordnung (EnEV) abgelöst. Seither wird die EnEV regelmäßig an die neuen Baustandards, Baumaterialien, Baustoffe und zukunftsfähigen Möglichkeiten der Haustechnik sowie der Optionen aus den erneuerbaren Energien angepasst.
Energiesparhaus Berlin – Berechnung des Energiestandards eines Hauses zum Festellen der Energieeinsparung
Demnach handelt es sich also auch um ein Gebäude, das beispielsweise in den 1980ern nach den gültigen Richtlinien umgesetzt wurde, um ein Energiesparhaus – und zwar ohne, dass weitere Sanierungen und Modernisierungen durchzuführen seien, obwohl ein solches Haus vom aktuellen Einsparungspotenzial weit entfernt ist.
Daher ist es besser, den anhand des Heizwärmebedarfs definierten Energiestandard eines Gebäudes als Richtwert zu benutzen. Dieser kann unterschiedlich angegeben werden, wobei sich die Formel „Kilowattstunden je Quadratmeter jährlich“ durchsetzen konnte. Mathematisch ausgedrückt sieht diese Formel folgendermaßen aus: Heizwärmebedarf Qh = kWh/(m²a)
Energiesparhaus Berlin: Verschiedene Energiesparhäuser, definiert nach Heizwärmebedarf und Primärenergiebedarf
Um ein nach dem Heizwärmebedarf berechnetes Einsparungspotenzial eines Energiesparhauses besser bewerten zu können, zunächst die typischen Werte von Heizwärmebedarf für folgende Gebäudetypen:
- nicht saniertes Gebäude aus dem Zeitraum 1960 bis 1980: circa 300 kWh/(m²a)
- ab 1977 nach WSchV 77 erbautes Haus: ? 250 kWh/(m²a)
- ab 1982 nach WSchV 82 erbautes Haus: ? 150 kWh/(m²a)
- ab 1995 nach WSchV 95 erbautes Haus: ? 100 kWh/(m²a)
Energiesparhaus Berlin: Beschreibung der Energieeinsparung nach Funktion bzw. nach EnEV-Auflagen
Nun gibt es seither starke Veränderungen, die unterschiedliche Standards, die erreicht werden können, definieren. Da einige davon auch mit staatlichen Fördermitteln entsprechend oder ausschließlich unterstützt werden, die von der EnEV vorgegeben werden, tragen diese Energiesparhäuser auch einen dies andeutenden Namen. Die Fördermittel werden von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) genehmigt, folglich handelt es sich bei einigen Energiesparhäuser um sogenannte „KfW-Häuser“.
Diese beziehen sich zumeist aber nicht mehr ausschließlich auf den Heizwärmebedarf je Quadratmeter, dafür aber ebenso nach dem Primärenergiebedarf (Berücksichtigung der Energiekosten im Vorfeld, also eine Ökobilanz von beispielsweise der Stromherstellung oder der Baustoffherstellung). Teilweise müssen aber beide Werte (Heizwärmebedarf Qh als auch Primärenergiebedarf QP) berücksichtigt werden. Wieder andere Energiesparhäuser beschreiben die hervorstechend wichtige Energieeinsparung selbst:
KfW-Energiesparhäuser laut der jeweils gültigen EnEV (dargestellt in der Jahreszahl):
- KfW-40-Haus, EnEV 2004: Primärenergiebedarf ? 40 kWh/(m²a)
- KfW-60-Haus, EnEV 2004: Primärenergiebedarf ? 60 kWh/(m²a)
- KfW-Effizienzhaus 70, EnEV 2007: Primärenergiebedarf ? 60 kWh/(m²a)
- KfW-Effizienzhaus 55, EnEV 2007: Primärenergiebedarf ? 40 kWh/(m²a)
- KfW-Effizienzhaus 85, EnEV 2009: Primärenergiebedarf circa 50 kWh/(m²a) (85 Prozent Höchstwert laut EnEV); Heizwärmebedarf ? 55 kWh/(m²a)
- KfW-Effizienzhaus 70, EnEV 2009: Primärenergiebedarf ? 70 % Höchstwert laut EnEV; Heizwärmebedarf ? 45 kWh/(m²a)
- KfW-Effizienzhaus 55, EnEV 2009: Primärenergiebedarf ? 55 % Höchstwert laut EnEV; Heizwärmebedarf ? 35 kWh/(m²a)
- KfW-Effizienzhaus 40, EnEV 2009: Primärenergiebedarf ? 40 % Höchstwert laut EnEV; Heizwärmebedarf ? 25 kWh/(m²a)
Nach direkten Energieeinsparwerten:
- Passivenergiehaus (qualitätsgeprüftes Passivenergiehaus PHPP): EnEV 2009: Primärenergiebedarf ? 120 kWh/(m²a); Heizwärmebedarf ? 15 kWh/(m²a)
- Nullenergiehaus: die selber hergestellte Energie gleicht sich mit der bezogenen Energie aus
- Plusenergiehaus: die Energieproduktion ist höher als die von außen zugeführte Energie
Zum Plusenergiehaus muss zugefügt werden, dass es sich auch um ein geschütztes Warenzeichen handelt, also nicht ausschließlich einen Energiestandard definiert. Bei den neueren Standards eines Energiesparhauses wird neben den genannten Werten auch noch der Transmissionswärmeverlust (H’T) berücksichtigt.