KfW Förderung oberste Geschossdecke dämmen
KfW Förderung oberste Geschossdecke dämmen
BAFA- und KfW-Förderung für die Dämmung der obersten Geschossdecke
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Die Decke des obersten Geschosses ist oftmals gleichzeitig der Boden des Dachstocks. Diese Konstellation ist für einen Großteil des Wärmeverlustes in einem Gebäude verantwortlich. Man kann hier von etwa 40 Prozent Verlustkapazität ausgehen.
Deshalb ist es sinnvoll die oberste Geschossdecke zu dämmen, zumal der Aufwand dafür überschaubar ist.
In einigen Bundesländern ist diese Dämmung sogar vorgeschrieben, vor allem dann, wenn das Dach selbst nicht gedämmt ist.
Kosten für die Dämmung richten sich nach der Nutzung des Dachstocks
Wenn vorgesehen ist, dass das Dachgeschoss als Wohnraum genutzt werden soll, werden an die Dämmung höhere Anforderungen gestellt.
Hier muss auch berücksichtigt werden, dass die Geschossdecke einer höheren Traglast durch Personen und die Einrichtung des Dachstocks als Wohnraum ausgesetzt ist.
Außerdem muss hier noch eine Dampfsperre installiert werden.
Eine solche Dampfsperre muss fachmännisch verlegt sein, wodurch die Kosten für den gesamten Ausbau erheblich steigen können.
Bleibt dagegen der Dachstock nicht begehbar, entfällt diese Anforderung und im Mittelpunkt steht die reine Dämmung der Geschossdecke durch Dämmmatten oder -platten.
Eine Alternative können auch Lösungen sein, bei denen der Dämmstoff eingeblasen wird.
Als Dämmstoffe können Naturfaserstoffe, Mineralwolle oder beispielsweise auch Styroporplatten verwendet werden.
Bei Styropor ist allerdings zu bedenken, dass es sich um ein Erdölprodukt handelt und deshalb die Nachhaltigkeit eingeschränkt ist.
Die Geschossdämmung wird durch die BAFA und die KfW gefördert
Beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gibt es einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent des jährlichen Höchstförderbetrags von 60.000 Euro. Wie üblich werden auch hierfür noch einmal 5 Prozent bezuschusst, wenn diese Dammmaßnahmen im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans festgelegt und beantragt wurde.
Dies muss aber von einem zertifizierten Energieberater durchgeführt werden.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gewährt für diese Maßnahmen einen zinsgünstigen Kredit mit einem Tilgungszuschuss von 20 Prozent.
Wir beraten Sie bei der passenden Dämmung und den Förderungsmaßnahmen.