Heizung 2024

2. Mai 2023 / Sanierung Berlin

Heizung 2024 – alles was Sie jetzt für das nächste Jahr wissen müssen

Heizung 2024 – Jetzt einfach anrufen und unverbindlich informieren lassen unter

Telefon 030-92 28 35 35

E-Mail post@sanierung-modernisierung.com

Wir beraten Sie in Ihrem Sinne und in Ihrem Interesse optimal.

65 % ist ein Wert, mit dem sich Immobilienbesitzer langsam vertraut machen müssen.

Genau dieser Anteil an erneuerbaren Energien müssen neu eingebaute Heizungsanlagen ab dem Jahr 2024 erfüllen.

Heizung 2024

Heizung 2024

Bislang konnten sich Eigentümer in Deutschland ohne Einmischung des Staates dafür entscheiden, welche Heizungsanlage als passend für die eigene Immobilie erachtet wird.

Diese Auswahlfreiheit gehört ab dem Kalenderjahr 2024 zunächst der Vergangenheit an.

In der Zwischenzeit sorgen alleine die Schlagzeilen über die Veränderungen im kommenden Jahr für große Verunsicherungen.

Eigentümer, die eine funktionierende Heizungsanlage besitzen, aber in den nächsten Jahren einen Austausch anvisiert haben, sind entsprechend beunruhigt, ob das angekündigte Aus von Öl- und Gasheizungen diesen Plänen aktiv im Weg steht.

Ausnahmen erstrecken sich bisher nur auf Eigentümer über 80

Der aktuelle Wortlaut der Regierung schließt Formulierungen wie das Vermeiden „sozialer Härte“ für die Eigentümer von Immobilien in Deutschland mit ein.

Bei genauerer Betrachtung wird jedoch deutlich, dass mehr Strafen geplant sind als Ausnahmegenehmigungen.

Diese Ausnahmen erstrecken sich zum jetzigen Zeitpunkt primär auf Eigentümer, die bereits das 80. Lebensjahr überschritten haben.

Eine defekte Heizungsanlage kann in diesen Gebäuden dementsprechend gegen eine neue Gas- oder Ölheizung ersetzt werden.

Die Erben oder Käufer dieser Immobilien sind dagegen wieder an die Verpflichtung zur Energiereduzierung gebunden.

Weiterhin ist es möglich reguläre Defekte, wie kaputte Bauteile ersetzen zu lassen, ohne die gesamte Anlage auszutauschen.

Diese Regelung gilt für einen Großteil der Heizanlagen in Deutschland, die bis dato die 65 %-Grenze nicht erreicht haben.

Unsere Energieberater unterziehen Ihre Heizung einem professionellen Check –  Heizung 2024

Nicht alle zu hoch ausfallenden Energiekosten sind einzig der Heizungsanlage im Gebäude zuzurechnen. Damit Sie nicht vorschnell für das im Jahr 2024 in Kraft tretende Heizungsgesetz einen Austausch Ihrer Heizung planen, ist es die richtige Entscheidung vorab eine Energieberatung bei uns in Anspruch zu nehmen.

Die Vor-Ort-Begutachtung zeigt Ihnen, welcher Optimierungsbedarf in Ihrem Gebäude vorhanden ist und ob die Heizung zum Sanierungsfahrplan gehört oder nicht.