EU Gebäudesanierung
Die EU Gebäudesanierung lässt viele Immobilienbesitzer besorgt zurück
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In den vergangenen Wochen war das neue Heizungsgesetz auf der Feder des grünen Wirtschaftsministers Robert Habeck das Top-Thema unter Eigentümern und Mietern in Deutschland.
Wer sich mit internationalen Nachrichten beschäftigt, merkt jedoch, dass auch auf internationaler Ebene einige Veränderungen für deutsche Gebäude geplant sind.
Konkret bezieht sich diese Aussage auf die von der Europäischen Union ins Auge gefassten Gebäudesanierungen.
Diese neuen Regelungen sollen für alle Wohngebäude innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten gelten.
Bis zum Jahr 2033 sollen auch Altbauten in der Europäischen Union mindestens den Energiestandard D aufweisen.
Allein in Deutschland ist damit zu rechnen, dass diese europäische Gesetzgeber mehr als eine Million Immobilieneigentümer dazu zwingen könnte, Sanierungsarbeiten an den Gebäuden durchführen zu lassen.
Die Europäische Union will unabhängiger von fossilen Brennstoffen werden
Ein Grund für die Gebäudesanierungspläne der EU besteht darin, innerhalb der Europäischen Union den Verbrauch von fossilen Energieträgern wie Gas und Öl auf ein deutlich geringeres Maß zu reduzieren. Die Umwelt ist ein Aspekt, der in diesem Vorhaben häufig als Auslöser genannt wird.
Die Abhängigkeit einiger EU-Länder wie Deutschland von Energieexporten ist der EU jedoch ebenfalls ein Dorn im Auge. Schwächelt die Wirtschaft aufgrund von einer Verknappung der Energiereserven, sieht sich der Europäische Wirtschaftsraum als Ganzes gefährdet.
Die EU will deshalb in Zukunft Energie nicht nur gemeinsam einkaufen, sondern ebenfalls dafür Sorge tragen, dass der Verbrauch den aktuellen Durchschnitt signifikant unterschreitet.
Sie sollten mit der Planung Ihres Sanierungsbedarfs nicht zu lange warten – EU Gebäudesanierung
Obwohl das Jahr 2033 scheinbar in noch weiter Entfernung liegt, sind zehn Jahre ein Zeitraum, der sich als optimal für die Erstellung eines Sanierungsfahrplans für Gebäude erwiesen hat.
Anstatt alle Maßnahmen in einem Zug durchzuführen, ist es ebenso möglich zuerst nur einen Teil der Arbeiten zu beauftragen und die dadurch erzielten geringeren Kosten zum Ansparen für die kommenden Arbeiten zu verwenden.
Entspricht dieses Vorgehen auch Ihren Plänen, sollten Sie sich die Vorteile unserer geförderten Energieberatung zunutze machen. Unsere Kosten werden bis zu 80 % mithilfe einer staatlichen Förderung finanziert.
Sie haben zusätzlich den Vorteil, aus den Gutachten erkennen zu können, wie es Ihnen gelingt, schon mit den ersten Sanierungsplänen möglichst viel Geld einzusparen. Auf diese Gelegenheit sollten Sie daher nicht verzichten.