Anbau an bestehendes Haus Vorschriften
Anbau an bestehendes Haus Vorschriften Berlin
Für einen Großteil aller Anbauten gelten sehr strenge Vorschriften
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Heute die Idee eines Anbaus an ein bestehendes Gebäude zu schmieden und morgen mit dem Bau zu beginnen, ist eine Vorstellung, die sich in Deutschland nicht so einfach in die Tat umsetzen lässt.
Während sich auf dem Grundstück Gartenhäuser oder Geräteschuppen problemlos errichten lassen, sind mit klassischen Anbauten, wie Erkern, Wintergärten oder zusätzlichen Räumen deutlich strengere Vorschriften verbunden.
Dazu gehört auch der Erhalt einer Baugenehmigung.
Die Baubehörden müssen demnach das Bauvorhaben begutachten, um sicherzustellen, dass weder in Bezug auf die Sicherheit noch aufgrund anderer Faktoren Bedenken entstehen.
Die Behörden über die zusätzlichen Anbauten zu informieren, kann auch aufgrund der Grundsteuer erforderlich werden.
Je nach Bundesland kann sich der jährlich zu zahlende Betrag aufgrund von Erweiterungen der Wohnfläche erhöhen.
Die Vorschriften können sich in den einzelnen Bundesländern unterscheiden
Für Anbauten gelten in Deutschland einige Regeln, die sich als Standard etabliert haben. Dennoch liegt die endgültige Entscheidungsgewalt bei dem jeweiligen Bundesland, in welchem sich die Bestandsimmobilie befindet.
Es ist daher sehr hilfreich vorab einen Auszug aus dem geltenden Baurecht des Bundeslandes sowie der Stadt der Gemeinde zu organisieren, um alle Richtlinien für den legalen Anbau bereits vorab zu kennen.
Aus dem gleichen Grund ist es weiterhin von Vorteil, mit einem regionalen Architekten zusammenzuarbeiten.
In einem Architektenbüro findet sich so gut wie immer Fachkräfte, die genauestens über die rechtlichen Voraussetzungen informiert sind und dieses Wissen auch an die Kunden weitergeben können.
Die geltenden Abstände könnten das Einverständnis der Nachbarn erfordern – Anbau an bestehendes Haus Vorschriften
Ein wichtiger Aspekt in den Vorschriften zum Anbau ist der Abstand zu den Nachbargrundstücken. Soll der Anbau an der Rückseite des Hauses erfolgen und in den Garten ragen, ergibt sich daraus nur selten ein Problem. Anders verhält es sich dagegen mit dem Wunsch eines seitlichen Anbaus, zu welchem auch Garagen gehören können.
Wird der gewünschte Abstand zur Linie des Nachbargrundstücks auf nur um 1 cm überschritten, ist ein Gespräch mit den Nachbarn erforderlich.
Geben die dortigen Eigentümer ihr Einverständnis, ist es möglich, trotz der Unterschreitung des Abstands die benötigte Baugenehmigung zu erhalten.